Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Blomberg-Donop, auf der L 712, Ostwestfalenstraße, aus FR Blomberg, Kreuzung Alte Chaussee,( L961 ), Gehrenberger Straße ( K89 ) um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, mit Lasersensorik RSL 1000

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Schriftliche Verwarnung / Zeugenfragebogen

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