Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frechen, L 361, i.H. Neufreimersdorf, i. R. Köln um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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