Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, im Schützenalleetunnel, linke Spur stadteinwärts um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg

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