Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Borken-Rhedebrügge, auf der B 67, Absch. 36.1, Höhe Aa-Brücke, bei km 2,852 um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Anhörung
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