Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, in Höhe km 104,7, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES 8.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung
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