Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Großniedesheim, auf der A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer um 47 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 177 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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