Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Stresemannstraße, 147, stadtauswärts um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 80,00 € erhoben. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erließ Bußgeldbescheid.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“