Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der Stresemannstraße, 147, stadtauswärts um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 80,00 € erhoben. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erließ Bußgeldbescheid.

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