In Köln, auf der A 57, bei km 114,392, RF Neuss wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 100 km/h, bei zulässigen 124 km/h. Die Messung wurde mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto durchgeführt

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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