Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88690, Uhlingen-Mühlhofen, Umgehung B 31 um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Messung mit Enforcement Trailer, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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