Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gelsenkirchen, Nordring, Fahrtrichtung Westen, vor Königswiese um 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
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