Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Malsfeld, Gemarkung Malsfeld, auf der K 15, Abzweig Melsungen um 16 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Melsungen übersandte Verwarnung / Anhörung

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