Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstr. aus Fahrtrichtung Bopfingen um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 73 km/h. Beweismittel: Lasergerät TraffStar S 350 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Anhörung
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