Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock um 31 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Vordruck Anhörung
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