Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 21.05.2016 in Magstadt, auf der BAB 8, bei km 210,292 um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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