Es wurde in der Gem. Schellerten – Wendhausen, auf der A 7, bei km 184,9, RF nord außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit
um 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 121 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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