Am 08.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 176, Höhe Straßenmeisterei, Richtung Bad Lausick um 31 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 61 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Leipzig
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