Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 28.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, km 155,5, in FR Hamburg um 11 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 131 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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