Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt auf der BAB 3, bei km 48.050, Gem. Neustadt/Wied, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 122 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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