Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 4, Schleifreisen, Frankfurt – Dresden, km 155,0 um 21 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Lasermessung ergab 151 km/h. Foto liegt vor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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