Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, in Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“