Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, in Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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