Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.10.2015 auf der BAB 115, km 15,1, FR Berlin überschritten mit 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor 121 km/h. Beweismittel: Messgerät: ESO.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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