Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88400, Biberach, auf der B 30, Abschnitt 70, km 0,1 in FR Biberach/Ulm, am 04.05.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO Einseitensensor 3.0 135 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Biberach

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