Am 17.02.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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