Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weibersbrunn, auf der BAB 3, Ri. Passau/Linz, Rohrbachbrücke, Abschnitt, 260, ST. 2,315, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScanspeed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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