Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 23.09.2015 in Mühldorf a. Inn, Brückenstr. , S 2550, Ab 160, St 0.150, Höhe PP Boschdienst, FR Altötting um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScanSpeed 58 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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