Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.09.2015 in Bimöhlen, BAB 7, Km 112.800, Richtung Flensburg um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 104 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Segeberg
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