Am 30.04.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 142 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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