Am 04.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung 73249 Wernau, B 10, Überleitung Ri. Göppingen, in Ri. B313 Nürtingen, km 1.4 um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 112 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat.

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart.

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