Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.08.2015 in Elz, BAB 3, km 99,930,Ri. Frankfurt/Main (linke Spur) um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Koaxialmessung 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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