Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.10.2015 auf der BAB 20, km 327,94, in FR AD Kreuz Ukermark um 33km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 133 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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