Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.11.2015 in Rosbach v. d. Höhe, L 3204, Waldstraße OE, FR Rodheim um 44 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 94 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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