Am 10.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, km 38,1, in Fahrtrichtung Leipzig um 26 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ES3.0 146 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Beweisfoto. Bußgeldbescheid über 80,00 € wurde erlassen.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-Siegelbach überschritten