Am 22.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 13, km 57,63, zw. AS Duben u. AS Lübbenau, in FR AS Lübbenau um 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 144 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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