Am 17.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B4, Jagdberg, Richtung Dresden, km 174,739, 1. Überholspur um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung 123 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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