Am 30.08.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, bei km 0,65, in Fahrtrichtung Hamburg
um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät: PoliScan Speed 121 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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