Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.10.2015 auf der BAB 13, km 61,1, Baustelle, Höhe AS Lübbenau, in FR Duben um 12 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScanSpeed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache
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