Am 21.05.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 15, bei km 34,2, AS Cottbus-Süd, Höhe Notrufsäule, Fahrtrichtung Bundesgrenze um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät: PoliScan Speed 117 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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