Am 19.06.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, Höhe km 38,5, in Richtung Rostock um 25 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 65 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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