Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 100,850, RF Berlin, LK/BK, Gem. Groß Santersleben
um 55 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung 175 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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