Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.08.2015 in Porta Westfalica, BAB 2, km 285,008, RF Dortmund um 35 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 155 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.
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