Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Leinfelden, auf der BAB 8, in Höhe km 198,420 , Karlsruhe – München, (Überleitung zur B 27 in Richtung Tübingen) um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: PoliScan Speed 84 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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