Am 13.05.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin-München, km 177,5
um 25 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 155 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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