Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am  20.09.2015 auf der B 112, NAB 160, km 0,5, in Fahrtrichtung Wiesenau um 24 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit  Lasermessung Messgerät: PoliScanSpeed  94 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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