Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.09.2015 auf der BAB 10, km 167.5, in Fahrtrichtung Hamburg um 17 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Lasermessung PoliscanSpeed 137 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Polizei Gransee (Brandenburg)
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