Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, A 96, Abschnitt 450, km 1,832, mittlere Spur um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 142 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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