Am 12.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Dülmen, BAB 3, km 71,660, RF Münster um 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit VKS- Messung 129 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandt.
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