Am 21.10.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 47057 Duisburg, Mühlheimer Straße, FR Duisburg um 55 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Lasermessverfahren Riegl 105 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Duisburg übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.
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