Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 26.11.2015 in Erkrath, BAB 3, km 107,118, Fahrtrichtung Köln um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h mit Messgerät . Beweismittel: Fronfoto mit Robot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Mettmann
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