Am 12.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Forst auf der A 5 , km 602,100, Frankfurt – Basel um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: PoliScan Speed 142 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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