Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Induktionschleifenmessung mit Foto ergab 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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